Wo darf ein Twike parken?
Allgemein
Bezüglich Parkplätzen gilt das Twike als Motorrad, darf also überall parken, wo Motorräder parken dürfen. Es darf aber auch auf normalen Autoparkplätzen abgestellt werden.
Stadt Zürich
In der Stadt Zürich gibt es einen informellen, aber immerhin von einem Pressesprecher der Stadtpolizei abgesprochenen Kompromiss, dass Motorräder auch ausserhalb von bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden dürfen, so lange sie nicht stören (insbesondere 1.50m Platz für Fussgänger bestehen bleibt):
Aus dem
K-Tipp 6/2006:
Vielerorts toleriert die Polizei zwar auf Trottoirs parkierte Töffs und Roller - so etwa in Zürich. «Die Fahrer erhalten jedoch eine Busse, wenn das Fahrzeug stört, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder auf Anzeige aus der Bevölkerung», so Erich Maag von der Stadtpolizei Zürich.
Aus dem
Stadtratsprotokoll vom 7. September 2016 :
Zu den Fragen 4 und 5 («Weshalb toleriert der Stadtrat das illegale Parkieren von Motorrädern auf dem Trottoir?» «Ist der Stadtrat bereit, künftig illegal parkierte Motorräder korrekt zu büssen?»):
Im Grundsatz ist festzuhalten, dass gemäss Art. 41 Abs. 1bis der eidgenössischen Verkehrsregelnverordnung
(VRV; SR 741.11) das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Trottoir untersagt
ist, sofern dies nicht ausdrücklich durch Signale oder Markierungen erlaubt ist. Falls
kein Halte- oder Parkverbot markiert ist, toleriert die Stadtpolizei abgestellte Motorräder, sofern
ein mindestens 1,5 Meter breiter Raum frei bleibt. In diesen Fällen kann davon ausgegangen
werden, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden.
Die Stadtpolizei erteilt gemäss ihrer langjährigen Praxis für falsch parkierte Motorräder generell
mit Zurückhaltung Bussen. Festzuhalten ist aber, dass eine Busse in jedem Fall erfolgt,
wenn ein abgestelltes Motorrad andere Verkehrsteilnehmende behindert (insbesondere sehbehinderte
Personen, Rollstuhlfahrende, Kinderwagen-Führende). Auf Anzeige oder Reklamationen
hin handelt die Stadtpolizei ausnahmslos.
Der Stadtrat erachtet diese Praxis als pragmatisch und sinnvoll
Aus dem
Tagblatt vom 26.09.2017:
Warum werden Motorradfahrer nicht gebüsst, wenn sie auf dem Trottoir parkieren?
Von: Sacha Beuth
Diese Frage stellt «Tagblatt»-Leser Beat Gerber. Antwort gibt Michael Walker vom Mediendienst der Stadtpolizei Zürich:
«Generell dürfen laut Gesetz Motorräder nicht auf dem Trottoir und auch nicht auf Velo- oder Autoparkplätzen abgestellt werden, sondern nur auf den für Motorräder vorgesehenen Parkfeldern. Anders übrigens als Velos, bei denen das Abstellen auf dem Trottoir gemäss Artikel 41 der Verkehrsregelverordnung erlaubt ist, ‹sofern für die Fussgänger ein mindestens 1.50 m breiter Raum frei bleibt›.
Doch zurück zu den Motorrädern beziehungsweise deren Haltern. Dort sieht es in der Praxis folgendermassen aus: Lenker, die ihr Motorrad ausserhalb eines dafür vorgesehenen Feldes auf dem Trottoir parkieren, erhalten in der Stadt Zürich eine Ordnungsbusse, wenn das Fahrzeug stört, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder eine Anzeige eingegangen ist. Ansonsten toleriert die Stadtpolizei auf dem Trottoir parkierte Motorräder im Rahmen der Verhältnismässigkeit.»
Trotzdem habe ich im Juli 2018 eine Busse erhalten - die beiden Polizisten wussten nichts von dieser Regelung